Innerer Drache
Qi Gong · Taiji · Wing Chun | Stress-Resilienz & Selbstbehauptung
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AGBs
Version 1.0 – April 2026
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten gemäß §§ 305 ff. BGB für alle Verträge zwischen dem Anbieter und den Teilnehmern der (Kurs-)Angebote in der jeweiligen Fassung. Bei Vertragsschluss gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle, auf der Website veröffentlichte Version. Die Versionsnummer wird im Vertrag festgehalten.
Anbieter:
Dr. Jan Seyfarth
Sailerstr. 26
80809 München
E-Mail: innerer.drache@t-online.de
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Reguläres Training
– TEIL A –
§1 – Vertragsgegenstand
(1) Angebot
Der Anbieter (Dr. Jan Seyfarth, Innerer Drache) erbringt Leistungen in den Bereichen:
Körperarbeit / Bewegungslehre / Kampfkunst Qi Gong, Taiji Quan, Wing Chun (u.a.) Stress-Resilienz & Selbstbehauptung Individual-Betreuung Persönlichkeitsentwicklung
(2) Abgrenzung zur Heilkunde
Die Leistungen dienen der Prävention, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbehauptung. Es handelt sich ausdrücklich nicht um heilkundliche, therapeutische oder medizinische Leistungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheiten behandelt und keine Leistungen über Krankenkassen oder vergleichbare Träger abgerechnet.
§2 – Tauglichkeit
(1) Gesundheitserklärung
Der/die Teilnehmer/-in versichert, für die gewählte Trainingsform gesund und sporttauglich zu sein. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, orthopädische Vorerkrankungen, Schwangerschaft, psychische Erkrankungen, ansteckende Krankheiten) sind dem Anbieter vor Trainingsbeginn unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen.
(2) Eigenverantwortung
Der/die Teilnehmer/in ist eigenverantwortlich dafür zuständig, seine/ihre gesundheitliche Eignung im Zweifel ärztlich abklären zu lassen.
(3) Auskunftspflicht
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, Änderungen des Gesundheitszustands (auch vorübergehende, z. B. akute Verletzungen, Medikamenteneinnahme mit Auswirkung auf Reaktionsfähigkeit) unverzüglich vor Trainingsbeginn anzuzeigen.
(4) Kenntnisnahme
Der/die Teilnehmer/In nimmt zur Kenntnis, dass die Weitergabe unvollständiger oder falscher Gesundheitsangaben den Anbieter von seiner Haftung befreit, soweit der Schaden kausal auf der unvollständigen Angabe beruht (§ 254 BGB).
§3 – Risiko
(1) Eigenverantwortung
Der/die Teilnehmer/in ist sich bewusst, dass Kampfkunst-Training, Partnerübungen und Waffenübungen mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind. Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieses Risikos und auf eigene Verantwortung.
(2) Einverständnis
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich einverstanden mit:
Körperarbeit mit Berührung Korrektur/Anleitung von Haltung/Struktur Körperlichen Kontaktübungen Partnerarbeit, Push Hands, Kampf-Anwendungen Training mit stumpfen Waffen Stock, Messer, (Holz-)Schwert Stress-Resilienz-Training Körperliche und psychische Belastung
(3) Kenntnisnahme
Der/die Teilnehmer/in nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass mit diesen Übungsmethoden ein Trainings-immanentes Verletzungsrisiko einhergeht.
(4) Folgeleistung
Den Anweisungen und Anleitungen des/der Übungsleiter/-in oder des/der Trainer/-in ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der/die Teilnehmer/-in vom Training ausgeschlossen werden.
§4 – Haftung
(1) Personen- und Sachschäden
Der Anbieter haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 309 Nr. 7a BGB).
(2) Versicherung
Der Anbieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht und Büro-/Betriebshaftpflicht) über die exali AG / Markel Insurance SE. Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV sind unter https://www.exali.de/siegel/InnererDrache__QiGong-Taiji-Wing-Chun__Stressresilienz-Selbstbehauptung einsehbar.
(3) Teilnehmer/Innen
Die Haftung für Schäden, die Teilnehmer/innen sich gegenseitig im Rahmen von Partnerübungen zufügen, liegt beim jeweiligen Verursacher. Der Anbieter haftet in diesem Fall nur, soweit er seiner Aufsichts- und Anleitungspflicht nicht nachgekommen ist.
(4) Gegenstände
Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung und Sportausrüstung wird keine Haftung übernommen.
§5 – Trainingsräume
(1) Hausordnung
Das Training findet in extern zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, Räumlichkeiten, Trainingsgeräte und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten.
(2) Schäden
Der/die Teilnehmer/-in haftet für von ihm/ihr schuldhaft verursachte Schäden an den Trainingsräumen, am Inventar und an Trainingsgeräten.
(3) Anzeigepflicht
Schäden an den Räumlichkeiten oder am Inventar sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
§6 – Datenschutz
(1) Verantwortlicher
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt und nicht erforderlich, da keine 20 oder mehr Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Für Anfragen zum Datenschutz wenden Sie sich direkt an den Verantwortlichen:
Dr. Jan Seyfarth – Innerer Drache Sailerstr. 26, 80809 München innerer.drache@t-online.de
(2) Zweck
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben, Bankverbindung) ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und Trainingsorganisation (Anmeldung, Abrechnung, Terminorganisation), der Gewährleistung der Trainingseignung und -sicherheit (Gesundheitsangaben), der Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung (Audioaufnahmen und anonymisierte Analyse) sowie zu Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Foto-/Videoaufnahmen) und Information über Angebote und Lehrgänge (per E-Mail/Messenger) gemäß der erteilten Einwilligung(en).
(3) Rechtsgrundlagen
Allgemeine personenbezogene Daten Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO - Vertragserfüllung - Gesundheitsbezogene Daten Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung) - Tauglichkeit - Foto-/Videoaufnahmen Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) - Qualitätssicherung/Weiterentwicklung - - Marketing - Audioaufnahmen Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) - Qualitätssicherung/Weiterentwicklung - Kommunikation / Marketing Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) - per E-Mail - - per Mobiltelefon/Messenger Dienste -
(4) Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Steuerrechtlich relevante Daten werden gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) gespeichert.
(5) Rechte
Der/die Teilnehmer/in hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Die spezielle Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen sowie Kommunikation zu Informations- und Marketingzwecken kann jederzeit widerrufen werden.
(6) Beschwerde
Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
(7) Weitergabe
Es werden keine Personen-bezogenen Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Bankdaten für SEPA-Lastschrift).
(8) Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung u.a. im Rahmen der Homepage sind der Datenschutzerklärung unter kenbukai-dojo.de/innerer-drache-datenschutz zu entnehmen.
§7 – Trainingserfolg
(1) Keine Garantie
Der Anbieter schuldet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
Die Wirksamkeit und der Erfolg des Zusatz-Angebotes hängen von zahlreichen, individuellen Faktoren ab, darunter:
Persönliche Voraussetzungen Trainingsfrequenz / Eigenübung Selbstreflexion Bereitschaft zur Veränderung Begleitende Umstände z. B.: parallele Therapie
Garantie- oder Erfolgszusagen werden ausdrücklich nicht erteilt.
§8 – Widerruf / Kündigung /Zahlung
(1) Widerruf
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dr. Jan Seyfarth – Innerer Drache, Sailerstr. 26, 80809 München, E-Mail: innerer.drache@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung schriftlich oder in Textform (E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Absage
Einzelstunden/Probetraining: Absage bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei, danach wird die volle Gebühr fällig.
(3) Befristung
Der Vertrag ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund (z. B. ärztlich attestierte Sportunfähigkeit über 8 Wochen) kann fristlos gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) erfolgen.
(4) Beitrag
Der Monatsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen und berechtigt zur Teilnahme am regulären Trainingsangebot des Inneren Drachen. Die jeweils gültigen Monatsbeiträge und Einzelpreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die im Vertrag schriftlich vereinbarte Vergütung ist verbindlich.
(5) Zusatzkosten
Für gesondert ausgeschriebene Lehrgänge, Workshops und Veranstaltungen können zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden bei Ausschreibung separat kommuniziert und bedürfen einer eigenen Anmeldung.
Für das Angebot „Individual-Betreuung“ fallen zusätzliche Kosten an. Die im Zusatzvertrag schriftlich vereinbarte Vergütung ist verbindlich.
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Individual-Betreuung
– TEIL B –
§9 Leistungsumfang
Das Angebot „Individual-Betreuung“ versteht sich als Erweiterung des Standard-Angebotes von Dr. Jan Seyfarth – Innerer Drache. Es gelten die unter „Reguläres Training“ aufgeführten AGBs. Die hier aufgeführten, spezifischen Details im Rahmen der individuellen Erweiterung gelten zusätzlich.
(1) Gruppenzugang
Die Teilnehmer sind i.d.R. bereits Schüler/Innen des Inneren Drachen und haben dadurch Zugang zu den Gruppenangeboten – Qi Gong, Taiji Quan und Wing Chun. Eine Buchung des Standard-Angebotes ist somit Grundvoraussetzung für den Erweiterungs-Baustein „Individual-Betreuung“.
(2) Individual-Betreuung
Die Betreuung besteht in einer persönlichen Anpassung von Inhalten und wird im Rahmen von Individual-Einheiten wie folgt vereinbart:
Dauer 45 Minuten (tatsächliche Dauer häufig länger) Format Persönlich vor Ort (Auf Absprache auch per Video/Telefon möglich) Inhalte Körper-/Geist- und Energie-Arbeit Methodik des Inneren Drachen Qi Gong, Taiji Quan, Wing Chun Formentraining Partnerspiel und Partnerübungen Waffentraining Stress-Resilienz Selbstbehauptung Reflexions-Gespräche
Der/die Teilnehmende kann maximal die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Individual-Einheiten pro Kalendermonat in Anspruch nehmen.
Verlängerungen der Netto-Dauer von Einheiten erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch auf künftige Verlängerungen. Die konkreten Termine und inhaltlichen Schwerpunkte der Einheiten werden individuell zwischen Anbieter und Teilnehmendem abgesprochen.
(3) Workshops / Veranstaltungen
Explizit nicht inbegriffen sind gesondert ausgeschriebene Lehrgänge, Workshops und Veranstaltungen mit separater Anmeldung. Hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
§10 Individual-Einheiten
(1) Kontingent
Der/die Schüler/In hat Anspruch auf die im Vertrag festgelegte Anzahl an Individual-Einheiten pro Kalendermonat. Nicht genutzte Einheiten verfallen zum Monatsende und können nicht in den/die Folgemonat(e) übertragen werden.
(2) Buchung
Individual-Einheiten werden auf Anfrage des/der Teilnehmenden vereinbart. Der Anbieter bemüht sich um flexible Terminierung, kann jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit zu bestimmten Wunschterminen übernehmen. Eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Werktagen wird empfohlen.
(3) Absage
Sagt der/die Teilnehmende eine gebuchte Einheit kurzfristig ab oder erscheint nicht, verfällt diese grundsätzlich. Ausnahme: Bei Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die Einheit innerhalb desselben Monats nachgeholt werden, sofern ein Ersatztermin verfügbar ist.
(4) Ausfall
Muss der Anbieter Einheiten absagen oder verschieben, so verfallen diese nicht. Sie werden in den Folgemonat übertragen, dort prioritär eingeplant und ohne Aufpreis nachgeholt. Eine Übertragung erfolgt maximal in den unmittelbar folgenden Monat. Der Anbieter bemüht sich, Ausfälle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Eine Reduktion des Monatsbeitrags findet nicht statt.
(5) Mehrleistung
Der Anbieter erbringt regelmäßig Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitrahmen hinausgehen (z. B. verlängerte Einheiten, zusätzliche Inhalte, vertiefende Nachbesprechungen). Diese Mehrleistungen gelten als freiwillige Zusatzleistung und können von dem/der Teilnehmer/In nicht explizit eingefordert werden. Freiwillig erbrachte Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
Im Gegenzug können vom Anbieter kurzfristig abgesagte oder verschobene Einheiten mit bereits erbrachten Mehrleistungen verrechnet werden, sofern diese im laufenden oder vorangegangenen Monat entstanden sind. Eine solche Verrechnung erfolgt in gegenseitiger Absprache und unter gegenseitigen Einvernehmen. Ein Anspruch des/der Teilnehmenden auf Nachholung oder Beitragsminderung besteht in diesem Fall nicht.
§11 Kündigung
(1) Laufzeit
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Innerhalb dieser Frist ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um unbefristete Zeit.
(2) Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (per Brief oder E-Mail an die im Vertrag angegebene Adresse).
(3) Ausnahmen
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
Gesundheitliche Gründe - Ärztlich attestiert - Schwerwiegende Verstöße - Trainingsregeln / Vertragspflichten -
§12 Therapeutische Grenzen
(1) Methodik
Die Individual-Betreuung arbeitet mit körperorientierten Methoden des inneren Kung-Fu (Neijia). Dieser Ansatz bewegt sich explizit nicht im Rahmen von Therapie oder Heilkunde. Trotzdem kann es auf Erfahrung basierend zu intensiven körperlichen und emotionalen Reaktionen kommen. Dies ist ein bewusster und integraler Bestandteil des methodischen Ansatzes.
(2) Selbstregulation
Dem/der Teilnehmer/In ist klar, dass die methodische Arbeit im Rahmen des Neijia zu starken Emotionen wie Wut/Zorn, Trauer, Angst bis hin zu körperlichen Reaktionen führen kann. Solche Reaktionen können sowohl innerhalb einer Trainingseinheit, aber auch im darauffolgenden Zeitraum auftreten.
Beide Parteien erkennen an, dass körperliche Reaktionen wie Zittern, Weinen, Hitzewallungen, Kältegefühl oder leichte Freeze-Reaktionen im Sinne somatisch orientierter Ansätze (z. B. Somatic Experiencing, Polyvagaltheorie) normale und erwünschte Selbstregulationsprozesse des Nervensystems darstellen.
(3) Sorgfaltspflicht
Trotz aller Sorgfalt besteht gerade bei Trauma-sensibler Körperarbeit ein Restrisiko von Überforderung, Einfrieren (Freeze) oder Retraumatisierung. Der Anbieter arbeitet methodisch nach bestem Wissen und Gewissen. Er bildet sich in Trauma-sensibler Arbeit kontinuierlich fort und lässt sich zusätzlich extern durch Supervision begleiten.
Die Supervision dient der Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung im Rahmen des Inneren Drachen und liegt in der professionellen Eigenverantwortung des Anbieters. Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch darauf, dass der Anbieter eine bestimmte supervisorische Begleitung nachweist oder aufrecht erhält.
(4) Abgrenzung
Das Programm „Innerer Drache“ ist ausdrücklich kein Ersatz für eine psychotherapeutische Behandlung. Sofern und solange traumatische Belastungen, psychische Erkrankungen oder akute emotionale Krisen vorliegen, empfiehlt der Anbieter dringend, parallel zum Individual-Angebot eine qualifizierte Therapie in Anspruch zu nehmen.
Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass der/die Teilnehmende diesem Rat nachkommt, und keine Verpflichtung, dies zu kontrollieren oder zu überwachen.
(5) Eigenverantwortung
Der/die Teilnehmende nimmt eigenverantwortlich am Angebot teil und verpflichtet sich, seine/ihre Grenzen zu kommunizieren und bei Überforderung das Training zu unterbrechen. Der Anbieter unterstützt dies aktiv und ermutigt zur selbstbestimmten Grenzsetzung.
§13 Qualitätssicherung
(1) Audioaufnahmen
Der Anbieter kann – ausschließlich unter separater und ausdrücklicher Einwilligung des/der Teilnehmenden nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO – Audioaufnahmen von Individual-Einheiten zu folgenden Zwecken auswerten:
Qualitätssicherung Reflexion der eigenen Arbeit Weiterentwicklung Methodik/Supervision
Bei Zusage zu Aufnahmen hat der/die Teilnehmende Anspruch auf Einsicht in die daraus entstandenen Auswertungen und Erkenntnisse.
(2) Verwendung
Die oben genannten Audioaufnahmen werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Personenbezogene Informationen werden vor jeder Weitergabe oder Analyse entfernt oder unkenntlich gemacht. Rohdaten werden nach jeder Auswertung unmittelbar gelöscht.
(3) Weitergabe
Audioaufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn in anonymisierter Form zu Supervisionszwecken (z. B. an externe Supervisoren oder Fachkollegen im Rahmen kollegialer Beratung).
(4) Widerruf
Die Einwilligung zur Erstellung von Audioaufnahmen kann jederzeit spontan und/oder dauerhaft widerrufen werden. Der/die Teilnehmende hat das Recht auf Auskunft über gespeicherte Aufnahmen.
§14 Vertraulichkeit
(1) Verschwiegenheit
Der Anbieter behandelt alle in der Individual-Betreuung besprochenen Inhalte, persönlichen Themen und Informationen über den/die Teilnehmende streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn bei:
Ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung Gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung
(2) Supervision
Zum Zweck der Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung kann der Anbieter Inhalte aus den Individual-Einheiten in anonymisierter Form mit Supervisoren oder Fachkollegen besprechen. Personenbezogene Informationen werden hierbei nicht preisgegeben.
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Schlussbestimmungen
(1) Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Die Änderungen werden per E-Mail oder auf der Website unter Angabe der neuen Versionsnummer und des Datums bekannt gegeben.
(2) Widerspruch
Widerspricht der/die Teilnehmer/In der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe, gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Recht zum Widerspruch und seine Folgen wird bei der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.
Bei Widerspruch hat der Anbieter das Recht, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
(3) Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Gültigkeit
Vertraglich eingebundene AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (Versionsnummer und Datum im Vertrag dokumentiert).
Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Zusatzvereinbarung und den Allgemeinen Bedingungen des regulären Trainings gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor, soweit sie Themen der Individual-Betreuung betreffen.